Umfangreiche gesetzliche Neuerungen im Bereich der Gewerbeämter ab dem 01.05.2022
Zum Stichtag 01.05.2022 treten mit Einführung des neuen Standards „XGewerbeordnung“ umfangreiche Änderungen und Neuerungen für die Gewerbeämter in Kraft.
Hier einige der wichtigsten Punkte:
- Es handelt sich um ein neues Datenformat für die Datenübermittlungen.
- Künftig können neben der aktuellen Meldung auch historische Angaben der alten Meldung sowie alte Personendaten mitgeliefert werden.
- Weitere Änderungen die mit XGewerbeordnung in Kraft treten sind u.a. die neue Vorgangsart „Berichtigung“, neue Meldegründe, weitere Registerarten, sowie eine Aktualisierung der Schlüsselverzeichnisse und Rechtsformen.
- Insbesondere die geänderten Möglichkeiten, künftig Gewerbemeldungen nach Erfassung noch zu korrigieren bzw. zusätzlich auch Berichtigungen an die Empfangsstellen zu übermitteln, werden komplett neu definiert und geregelt.
Aufgrund der umfangreichen Neuerungen sind umfassende Anpassungen, Erweiterungen und Änderungen der Software sowie der Datenbankstrukturen erforderlich. Alle dafür benötigten Funktionen werden wir Ihnen mit den entsprechenden Updates für migewa und VOIS | GESO wie gewohnt zur Verfügung stellen. Notwendige Online-Schulungen unserer Kunden über die wichtigsten Änderungen werden bereits abgehalten.
Weitere Neuerungen in diesem und dem kommenden Jahr werden u.a. die Herstellung der Kommunikation mit anderen Gewerbebehörden über XGewerbeordnung zum 01.11.2022, sowie der Befähigung zum Empfang elektronischer Datenübermittlungen über XGewerbeordnung zum 01.05.2023 sein.
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