Das digitale Langzeitarchiv in Baden-Württemberg – Lieferung von Daten aus dem Gewerberegister
Mit dem eGovernment-Gesetz hat die Landesregierung in Baden-Württemberg bereits die Digitalisierung der Verwaltung gesetzlich vorgeschrieben. Im Juli 2017 hat der Städte- und Landkreistag Baden-Württemberg ein Rundschreiben an alle Verwaltungen in Baden-Württemberg geschickt, mit der Empfehlung zur digitalen Langzeitarchivierung.
Die Ordnungs- und Gewerbeämter sind verpflichtet, die Daten der Gewerbebetriebe an das Landesarchiv Baden-Württemberg zu übergeben.
Nun benötigt man eine Lösung für den Umgang mit den Daten nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit. Die Software (DIMAG), welche das Landesarchiv Baden-Württemberg einsetzt, verfügt über eine Schnittstelle, um von verschiedenen Fachverfahren bedient zu werden. Die entsprechende Schnittstellenbeschreibung wurde allerdings noch nicht öffentlich zugängig gemacht.
Was bedeutet dies für die Anwenderinnen und Anwender der bundesweit marktführenden Gewerbe- und Erlaubnissoftware migewa?
Keine Panik! Wir haben unmittelbar nach diesem Schreiben vom Städte- und Landkreistag die entsprechenden Stellen informiert und eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Positive Gespräche mit dem Langzeitarchiv Baden-Württemberg, sowie mit verschiedenen Landesarchivaren wurden geführt.
Im Dezember 2017 trifft sich die Projektgruppe der Landesarchivare. Bei dieser Besprechung wird migewa ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Dabei soll das Thema der Anbindung von Fachverfahren und die Bereitstellung einer allgemein gültigen Schnittstelle besprochen werden.
Unsere Kunden können sicher sein, dass wir als bundesweiter Marktführer im Bereich Gewerbe und Erlaubnisse auch diese Schnittstelle zum Landesarchiv Baden-Württemberg zügig umsetzen werden, sobald uns die Schnittstellendefinitionen zur Verfügung gestellt werden.
Ihr MoKomm-Team
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