MoKomm Software – Moderne Kommunalsoftware von Kollegen für Kollegen
Image Alt

VOIS | OWi

VOIS | OWi

Übersicht

Gewerbe- und Erlaubniswesen

Prostitution

Fischereischein

Ordnungswidrigkeiten

VOIS | OWi

Allgemeine Softwarecharakteristik

VOIS | OWi stellt neben dem bisherigen Verfahren OWIGWARE® die Komplettlösung für das Ordnungsamt zur Erfassung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr und zur Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten dar.

VOIS|OWi

Funktionalitäten

Der Verfahrensablauf bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten hält sich streng an die gesetzlich definierten Abläufe und entspricht den jeweiligen bundeslandspezifischen Bestimmungen. So kann das Bußgeldverfahren durch die entsprechende Verwaltung selbst durchgeführt oder aber an eine übergeordnete Bußgeldstelle abgegeben werden. Eine komplexe Einspruchsbearbeitung zum Bußgeldverfahren, Mahnwesen, Einleitung der Vollstreckung, Abgabe an die Staatsanwaltschaft und Antragstellung auf Erzwingungshaft sind selbstverständlich Bestandteile des Verfahrens. Bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße) bilden die Messdaten der verschiedensten Geschwindigkeitsmessanlagen die Grundlage zur weiteren Fallbearbeitung. Tägliche Terminvorlagen entsprechend voreinstellbarer Ablauffristen überwachen jeden einzelnen Vorgang und schlagen fristgerecht die als nächstes notwendigen Verfahrensschritte vor.

Während im Fachverfahren der Verkehrsordnungswidrigkeiten der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog implementiert ist und gepflegt wird, kann der Tatbestandskatalog für allgemeine Ordnungswidrigkeiten selbst erstellt werden. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass einerseits nur die Tatbestände im Programm zur Verfügung stehen, die in der entsprechenden Verwaltung auch wirklich benötigt werden, andererseits können exakt die Tatbestände aus den jeweiligen örtlichen Satzungen eingearbeitet werden. Die weitere Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren kann speziell für den jeweiligen Einzelfall oder im Stapelverfahren durchgeführt werden.

Alle notwendigen Anschreiben, Bescheide und Formulare werden durch die Software zur Verfügung gestellt, können jedoch mittels des integrierten Formulargenerators individuell gestaltet werden.

Posteingang/Postausgang

Jeglicher Posteingang (per Post, Fax oder E-Mail) wird der Fallakte des jeweiligen Verfahrens digital zugeordnet. Anhörbogen, Amtshilfeersuchen etc. werden mit einem Barcode versehen ausgedruckt. Somit kann in diesen Fällen die Zuordnung zur elektronischen Fallakte (E-Akte) automatisiert erfolgen. Alle gedruckten Anschreiben, Bescheide und Formulare sowie jeglicher Schriftwechsel werden ebenfalls der E-Akte zugeführt, so dass jedem Anwender, der über die entsprechenden Rechte verfügt, die Komplettakte in elektronischer Form zur Verfügung steht.

Amtshilfeersuchen

Umfangreiche Adressverzeichnisse (bundesweit alle Meldeämter, Gewerbeämter, Polizeidienststellen usw.) ermöglichen entsprechende Anfragen und Amtshilfeersuchen an die entsprechenden Dienststellen.

Mobile Datenerfassung

Die Erfassung von Ordnungswidrigkeiten (ruhender Verkehr/sonstige Ordnungswidrigkeiten) erfolgt durch die Verkehrsüberwachung vor Ort mittels Smartphone. Hierbei gewährleistet die zeitnahe (gesicherte/verschlüsselte) Übertragung der Falldaten zum Web-Service den unmittelbaren Zugriff auf die erfassten Vorgänge, einschließlich der dazugehörigen Beweisfotos, durch den Innendienst. Zusatzmodule in VOIS | OWi ermöglichen u. a. die Überprüfung von Anwohnerparkgenehmigungen, Sonderparkgenehmigungen und mobilen Parkanmeldungen (Handy-Parken). Das Meldungs­management gestattet die sofortige Anzeige von Beschädigungen, Bürgeranzeigen oder sonstiger Informationen, inklusive aussagekräftiger Fotos bzw. entsprechender Geo-Daten an vorab hinterlegte E-Mail-Adressen. Mit der Foto-Vornotierung kann z. B. unter Zeitdruck lediglich mittels Foto vorgemerkt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt daraus einen kompletten Vorgang erstellen zu können – im Außendienst.

Schnittstellen

Schnittstellen zu den gängigen Finanzsystemen werden ebenso zur Verfügung gestellt wie auch zum Kraftfahrtbundesamt, zu zentralen Bußgeldstellen und Dokumenten-Management- Systemen (DMS). Die Interaktion mit anderen VOIS-Fachverfahren wie VOIS | MESO ist selbstverständlich.