VOIS | FISCH
Alles rund um Fischereischeine
Der Fischereischein, der im jeweiligen Landesrecht geregelt wird, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu fischen. Grundvoraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann.
Allgemeine Softwarecharakteristik
Das Fachverfahren VOIS | FISCH (Fischereischein) dient der Erfassung und Verwaltung von Fischereischeinen. Über einen einfachen VOIS-Vorgang wird der Fischereischein vom Antrag bis zur Erteilung erfasst. Die fertigen Fischereischeine können anschließend direkt bedruckt werden. Ergänzend dazu stehen weitere Vorgänge wie z. B. die Verlängerung, die Ersatzausstellung oder der Entzug zur Verfügung.
Die entsprechenden Laufzeiten, Scheine und Gebühren werden dabei an das jeweilige Landesrecht angepasst. Das Fachverfahren VOIS | FISCH kann einzeln oder in der VOIS-Version integriert betrieben werden. Die automatische Anbindung an die VOIS eAkte, die Gebührenkasse und den Bürgermonitor stellt dabei einen erheblichen Mehrwert dar. Das einheitliche Look-and-Feel sowie die gleiche bzw. ähnliche Vorgangs- und Programmlogik erleichtern die tägliche Sachbearbeitung in den Bürgerbüros oder Bürgerservices.
VOIS|FISCH
Funktionalitäten
- Antrag Fischereischein
- Antrag Jugendfischereischein
- Antrag Sonderfischereischein
- Verlängerung, Ersatz und Entzug von Fischereischeinen
- Gebührenabgabe
- Kontrollliste
- Anbindung eAkte
- Anbindung Bürgermonitor
Controlling
Über das Controlling in VOIS können die in dem jeweiligen Bundesland gültigen Abgaben nach Zeitraum ermittelt und angezeigt werden. Zusätzlich stehen die für das Bundesland gültigen Abgabeformulare fertig ausgefüllt zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Erstellen von Kontrolllisten, Statistiken und Excelexporten komplettiert den Controlling-Bereich.
Schnittstellen
VOIS | FISCH bietet Schnittstellen zu verschiedenen Fachverfahren wie VOIS | MESO zur Übernahme von natürlichen Personen und zur Ermittlung des aktuellen Hauptwohnsitzes, um die Zuständigkeit zu klären. Zusätzlich können Gebühren und Abgaben direkt über die VOIS | GEKA kassiert werden.
Schulungen
Die Einführungsschulungen erfolgen beim Anwender vor Ort an der für den Einsatz vorgesehenen Technik und von uns bereitgestellten Musterdaten. Angestrebt wird, dass jeder Schulungsteilnehmer während der Schulung die Möglichkeit hat, selbst mit dem Programm zu arbeiten.
Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Schulungen und Nachschulungen an, z. B. bei der Einführung neuer Softwareversionen oder Programmkomponenten, aber auch zur Vertiefung, Wiederholung oder für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Softwarewartung und -pflege
Durch unseren Support werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung zuverlässig unterstützt. Der Support umfasst folgende Punkte:
- Anpassung der Software an geänderte Rechtsbestimmungen
- Auslieferung weiterentwickelter Programmversionen (Updates)
- Telefonsupport